Zum 1. November 2015 tritt der neue Schulfahrtenerlass in Kraft. Dabei verbessern sich die Rahmenbedingungen deutlich, u.a. durch höhere Erstattungen bei Übernachtungs- und Reisekosten oder hinsichtlich der Rechtssicherheit bei der Annahme von Freiplätzen. „Der neue Schulfahrtenerlass setzt Maßstäbe“, kommentiert der schulpolitische Sprecher der SPD-Fraktion Stefan Politze. „Nach vielen Jahren des Stillstandes haben wir das Thema angepackt und den Schulfahrtenerlass an die Realitäten angepasst.“

„Die Erhöhung des Schulbudgets auf 108,6 Mio. Euro ist eine große Leistung der Ministerin“, so Politze weiter. Aus den Schulbudgets finanzieren die Schulen unter anderem Klassenfahrten. Auch die intensive Beteiligung der Verbandsvertreterinnen und -vertreter unterscheide laut Politze diese Landesregierung wohltuend von der obrigkeitsstaatlichen Manier vergangener Tage.

Besonders freut Politze, dass engagierte Lehrkräfte von diesem Erlass stark profitieren dürften. Begleiten sie Klassenfahrten, verdoppelt sich der erstattungsfähige Betrag nahezu. Auch bei den Nebenkosten hat das Land großzügige Regelungen vorgesehen.

„Die neue Regelung zum Umgang mit Freiplätzen und sonstigen Vergünstigungen schafft endlich Rechtssicherheit“, so Politze. Künftig können Rabatte, Freiplätze etc. kostenmindernd auf alle beteiligten Personen umgelegt oder von einer Begleitperson, die nicht im Landesdienst steht, in Anspruch genommen werden.

Zum Schuljahresbeginn wurde die Deckelung des Ausgleiches für die Begleitung von Klassenfahrten durch Lehrkräfte aufgehoben. Deshalb wird jeder Lehrkraft künftig pro Tag eine „Plus-Stunde“ gutgeschrieben und die Deckelung auf maximal vier „Plus-Stunden“ entfällt.