Im Rahmen einer Anfrage im Niedersächsischen Landtag zur Neugründung von Gesamtschulen teilte die Kultusministerin mit, dass die Mindestzügigkeit von fünf Klassen pro Jahrgang für einen Zeitraum von 14 Jahren bei der Neugründung von Gesamtschulen nur für öffentliche Träger gelte.

Die Träger von privaten Schulen, wie z.B. Kirchen, sind hingegen nicht eingeschränkt. Eine Änderung der Vorschriften sei hier auch nicht geplant, was Ministerpräsident Christian Wulff unterstricht,

der einmal mehr seiner Kultusministerin zur Seite springen musste.

Damit sind die Städte und Gemeinden ganz klar im Nachteil bei der Gründung neuer Gesamtschulen. Das ist ein Skandal, weil somit auch im Gesamtschulbereich die Bildung von „Eliteschulen“ möglich ist. Die privaten Schulen erheben Schulgebühren, die für eine Vielzahl von Menschen unbezahlbar sind. Somit werden ganze Bevölkerungsschichten von Bildungsangeboten ausgeschlossen. AUch hier betreibt Schwarz-Gelb eine klare Klientelpolitik.