- Es gilt das gesprochene Wort. -



Anrede,

heute ist ein guter Tag für die Bildungspolitik in Niedersachsen, heute ist ein guter Tag für die Schülerinnen und Schüler, die Eltern und auch die Lehrkräfte in Niedersachsen.

Dieses Schulgesetz bietet zum richtigen Zeitpunkt die richtigen Veränderungen und deshalb freuen wir uns auf die Beschlussfassung!

Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich bei den Juristen im Kultusministerium und dem Gesetzgebungs- und Beratungsdienst für die hervorragende Serviceleistung während der Beratungszeit bedanken.

Die SPD und auch die Grünen sind im Wahlkampf angetreten, um die Bildungspolitik für Schülerinnen und Schüler sowie für Lehrerinnen und Lehrer in Niedersachsen zu verbessern.

Das haben wir in unsere Wahlprogramme geschrieben, das ist im Koalitionsvertrag verankert und das setzen wir mit diesem Gesetz um.

Unser Verständnis ist, dass der Bildungsgang eines Kindes nicht von seiner Herkunft abhängen darf, sondern von dem, was es leisten kann. Wir sortieren nicht aus, sondern wir begleiten und unterstützen.

Das ist die Richtschnur für unser Verständnis von Bildungspolitik und damit ein völlig unterschiedlicher Ansatz zum Bildungsverständnis der Opposition!

Ja, wir stehen mit unserer Bildungspolitik für die Beseitigung von Diskriminierungen und dazu stehen wir auch. Deshalb haben wir als leider letztes Bundesland die Studiengebühren abgeschafft. Das ist ein wichtiger Baustein, auch denen ein Studium zu ermöglichen, deren Eltern finanziell in angespannten Situationen leben.

Und gleich im Anschluss haben wir die 5-Zügigkeit für Gesamtschulen abgeschafft, die ein faktisches Gründungsverbot dargestellt hat.

Das Turbo-Abitur an Gymnasien wird gestrichen, die Diskriminierung der Gesamtschulen beseitigt, die pädagogischen Handlungsmöglichkeiten in den Grundschulen verbessert, die Ganztagsschule gesetzlich abgesichert!

Das ist Bildungspolitik der Zukunft und nicht der Vergangenheit.

Jetzt werden die guten Maßnahmen aus der Zukunftsoffensive Bildung mit unserem neuen Schulgesetz nachvollzogen. Dieses neue Schulgesetz wird ein Bildungschancengesetz! Und da lassen wir uns auch nicht von dem Geschrei der Opposition ablenken!

Wir haben einen Ganztag auf den Weg gebracht, der auch als Ganztag bezeichnet werden kann.

Hierfür haben wir mit der Zukunftsoffensive Bildung rund 260 Mio. Euro zusätzlich eingestellt.

Rechtlich fragwürdige Arbeitsverhältnisse wie zur Zeit der schwarz-gelben Landesregierung gehören der Vergangenheit an. Die Schulen können endlich wieder offen, teilgebunden und gebunden im Ganztag arbeiten. Dieses Schulgesetz sichert den Ganztag ab, das ist längst überfällig gewesen!

Da sind 75 % als Grundausstattung für alle Schulen ein guter Beginn für qualitative Ganztagsarbeit. Das war mit den 25 % im Rahmen der Ganztagsschule light von FDP und CDU nicht machbar.

Und es ist auch richtig, den Verteilungsschlüssel dahingehend zu ändern, dass nun pro Kopf und nicht pro Gruppe gefördert wird. So können die Besten, die wir haben – nämlich die Lehrerinnen und Lehrer – ihre Schülerinnen und Schüler auch am Nachmittag auf deren Bildungsweg begleiten.

Ein erster wichtiger Punkt des neuen Schulgesetzes ist die Stärkung des Gymnasiums durch den Beschluss zu G9. Wir werden die Rückkehr zum Abitur nach 13 Jahren gesetzlich verankern und damit die Vereinbarungen aus dem „Dialogforum Gymnasien stärken“ einlösen. Die Rückkehr zum Abitur nach 13 Jahren wurde von allen Teilnehmern gefordert, auch wenn sich Teile heute daran nicht mehr erinnern wollen. Dennoch genießt sie – das haben wir alle in der Anhörung im Kultusausschuss sehr deutlich hören können – nach wie vor eine breite Zustimmung der Verbände.

Wir werden den Schülern mehr Zeit zum vertieften Lernen geben, in dem die Zeit bis zum Abitur gestreckt wird. In der Sekundarstufe I wird eine 30-Stundenwoche wieder der Regelfall und nicht die Ausnahme sein, sodass die Schüler wieder mehr Zeit am Nachmittag zur Verfügung haben.

Das Gymnasium kann in der Sekundarstufe I entspannter arbeiten, kann durch einen Wahlpflichtbereich Schülern die Möglichkeit zur Profilbildung geben und auch richtige Ganztagsschule werden. So können durch Arbeitsgemeinschaften die musisch-kulturelle Bildung, Sport und Naturwissenschaften und Technik verstärkt werden.

Die Anzahl der Klausuren bis zum Abitur wird verringert. Und das Verhältnis der Stunden von Leistungs- und Prüfungskursen wird ebenfalls entschlackt. Das ist ein deutliches Entlastungspaket für Schülerinnen und Schüler, aber auch für die Lehrerinnen und Lehrer.

Und es ist sicher nicht die Aufweichung von Leistungsstandards auf dem Weg zum Abitur. Das vertiefte Lernen auf dem Weg dahin steht im Vordergrund und ist ein Qualitätsmerkmal, denn es fördert die Eigenständigkeit und die Kreativität der Schüler.

Ein zweiter wichtiger Punkt im neuen Bildungschancengesetz ist die Absicherung der IGS als ersetzende Schulform. Das ist ein Schritt zu mehr Vielfalt im Schulsystem.

Die IGS arbeitet seit über 40 Jahren erfolgreich quasi als „Schulversuch“. Diese erfolgreiche Arbeit muss nun auch eine Absicherung erfahren. Und daher ist es folgerichtig, dies auch im neuen Schulgesetz zu verankern. Das ist auch nicht die herbeigeredete Einschränkung der Gymnasien, sondern die Beseitigung einer Diskriminierung von Gesamtschulen, die Sie aufrechterhalten wollen.

Die Schulträger haben mit der veränderten Regelung viel mehr Möglichkeiten, auf das regionale Anwahlverhalten der Eltern zu reagieren. Und die Schulträger sind froh über diese neue Regelung.

Das wird nicht zur Schließung von Gymnasien führen, sondern ein ausgewogenes Verhältnis ermöglichen, insbesondere aber dem Elternwillen Rechnung tragen. Dieser Elternwille hat sich im Übrigen auch in der Volksinitiative „Gute Schule“ in über einer Viertelmillion Unterschriften geäußert, die 2012 erbracht worden sind. Das ist für uns ein eindeutiger Handlungsauftrag gewesen, den wir nun umsetzen.

Wir haben hier auch auf die Anhörung und die Beratungen reagiert und klar geregelt, dass ein aufgebender Schulträger mit dem künftig aufnehmenden Schulträger eine verbindliche Vereinbarung zur Aufnahme der Schüler schließen muss! Wir gehen damit weit über die bisherige Regelung hinaus und schaffen eine noch größere Rechtssicherheit.

Auch die Ermöglichung des Zusammenschlusses von Gesamtschulen mit Grundschulen ist ein weiterer wichtiger Baustein für die Schulträger, aber auch für die Eltern und Schüler. So bleibt den Schülern ein sonst üblicher Wechsel erspart und ein Bildungsgang kann ggf. von der 1. Klasse bis zum Abitur abgelegt werden. Auch das ist vorausschauende Bildungspolitik.

Damit es eben kein Haushaltskonsolidierungsinstrument für finanzschwache Kommunen wird, haben wir die Frage der Übertragung der Schulträgerschaft im Sinne der kommunalen Spitzenverbände verändert. Auch hier haben wir deutlich Punkte aus der Anhörung aufgenommen.

Wir sind gleichwohl überzeugt, dass sich ohnehin nur Partner zusammenschließen, die dies für richtig halten und einen pädagogischen Sinn darin sehen.

Ein dritter Punkt ist der Wegfall der Schullaufbahnempfehlung und die Einführung von zwei Beratungsgesprächen an den Grundschulen. Das ist ein wichtiger Punkt, um Kinder nicht viel zu früh zu sortieren, sondern ihnen die Möglichkeit zur individuellen Entwicklung zu geben.

Ein möglichst langes Offenhalten des Bildungsweges ist wichtig, um allen Schülern Entwicklungsmöglichkeiten zu geben.

Die Behauptungen von Opposition und Philologenverband von Leistungsfeindlichkeit, dem Senken der Anforderungen und der Zerstörung von Selbstverantwortlichkeit der SchülerInnen sind nicht nachvollziehbar.

Die im Schulgesetz vorgesehenen weiteren Veränderungen, wie Ermöglichung von Lernentwicklungsberichten von Klasse 1-4, jahrgangsübergreifender Unterricht auch in den Jahrgängen drei und vier, gehören zu den Reformen, die alle für Grundschulen zuständigen Organisationen (GEW, VBE, Grundschulverband, Schulleitungsverband, Landeselternrat, Landesschülerrat) seit Jahren fordern und die sie auch in der Anhörung unterstützt haben. Die Grundschulreform, so der Tenor, sorgt dafür, dass alle Kinder besser lernen können.

Diese Hinweise nehmen wir sehr gerne auf und sind froh, sie in dem Gesetz berücksichtigt zu haben.

Dieses Schulgesetz ermöglicht die pädagogische Weiterentwicklung von Grundschulen.

Das zwangsweise Abschulen von Kindern muss der Vergangenheit angehören. Wichtig ist, dass ein Austausch zwischen Schule und Eltern über den Bildungsstand der Kinder stattfindet. Ein Fördern jedes Schülers muss im Vordergrund stehen.

Beim Thema Inklusion geben wir mehr Zeit zum Entwickeln der Inklusion als Gelingensmodell. Die Landesregierung hat sich bewusst für ein Anhörungsverfahren im Vorfeld der Einbringung des Gesetzes entschieden.

Das war eine gute Entscheidung und zeigt, dass wir einen anderen Politikstil pflegen. Und eine richtige Schlussfolgerung ist es, auf die Anregungen aus der Anhörung auch zu reagieren und sie nicht zu ignorieren.

Dem ist die Kultusministerin gefolgt, indem sie mehr Zeit für die Entwicklung der Inklusion gibt.

Die Förderschulen Lernen sind mit dem schrittweisen Auslaufen beginnend mit dem Jahrgang 1 im Schuljahr 2013/2014 auf dem richtigen und auf einem guten Weg. Dieser gute Weg muss nun mit guten Instrumenten begleitet werden.

Dass von Teilen der CDU-Fraktion im vorletzten Kultusausschuss mit fadenscheinigen Argumenten angekündigt wurde, man würde nun noch mal darüber nachdenken, ob man noch zum vereinbarten Auslaufen der Förderschule Lernen im Primarbereich stehe, hat einmal mehr bewiesen, dass Sie einen politischen Zickzack-Kurs ohne Verlässlichkeit fahren. Man gewinnt den Eindruck, dass es Ihnen in keiner Weise ernst ist mit der Inklusion, meine sehr geehrten Damen und Herren von der CDU!

Nur zur Erinnerung: Es geht um die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention! Und diese besagt, dass wir zu einer gleichberechtigten, barrierefreien und diskriminierungsfreien Teilhabe am gesellschaftlichen Leben in allen Bereichen kommen sollen. Das bedeutet, wir müssen Schülerinnen und Schüler mit und ohne Behinderung gemeinsam beschulen und nicht die einen von den anderen trennen. Wir wollen inklusiv werden, nicht exklusiv bleiben, meine Damen und Herren, und genau in diese Richtung zielt das Auslaufen der Förderschule Lernen!

Die deutliche Verlangsamung beim Auslaufen der Förderschule Lernen beinhaltet auch, dass kein Schüler das System verlassen muss, in dem er sich befindet. Und es bedeutet auch, dass ein einvernehmlicher Wechsel in ein noch bestehendes Förderschulsystem möglich ist! Auch das hat das Beratungsverfahren sehr deutlich zum Ausdruck gebracht.

Die Förderschulen Sprache brauchen deutlich mehr Zeit, wie die Anhörung aufgezeigt hat. Dafür war unser „Hildesheimer Weg“ offensichtlich noch nicht ausreichend genug. Aus diesem Grund hat sich die Landesregierung entschieden einen Bestandsschutz zu gewähren. Es werden keine neuen Förderschulen Sprache mehr gegründet, aber die alten bleiben erhalten, solange sie angewählt werden.

Wir sind sicher, dass sich auch diese Förderschulen im Rahmen der gelingenden Inklusion in den allgemeinen Schulen weiterentwickeln werden. Dafür sollen sie die notwendige Zeit haben, auch um regional angepasste Lösungen und Konzepte zu entwickeln.

Die Förderzentren werden ebenfalls derzeit nicht aufgelöst, sondern können ihre fundierte Arbeit fortsetzen. Wie die Regionalstellen für schulische Inklusion weiterentwickelt werden, wird der noch zu führende Dialogprozess zeigen.

Wir als Regierungsfraktionen werden einen Stufenplan entwickeln, der die Inklusion begleiten soll. Dieser Stufenplan soll mit den in der Inklusion tätigen Akteuren (Verbänden und Institutionen, aber auch Lehrkräften) entwickelt werden. Nur so kann Inklusion gelingen. Wir setzen auf die Beteiligung in einem Dialogprozess. Und dieser Dialogprozess sollte gut begleitet werden. In diesem Dialogprozess werden dann auch neben den beiden eben genannten Punkten die Frage der Mobilen Dienste, die Frage von Abordnung oder Versetzung und all das, was uns in der Anhörung und den Petitionen mit auf den Weg gegeben wurde, zu klären sein.

Wir haben hingehört und werden alle Anregungen sehr ernst nehmen und prüfen. Wir wischen nichts weg, wie Sie es versuchen zu instrumentalisieren, indem Sie behaupten wir würden 100.000 Unterschriften aus den Petitionen wegwischen.

Das tun wir nicht, wir haben den Inhalt zur Kenntnis genommen und eine Reihe von Punkten aufgenommen. Sicherlich nicht den Erhalt der Förderschule Lernen, das ist richtig. Aber auf den weiteren Weg bin ich eingegangen.

Dieses Schulgesetz hat ein deutlich positiveres Echo, als Sie den Menschen glauben machen wollen und da möchte ich einige wenige Punkte in Erinnerung rufen:

Der Landeselternrat begrüßt ausdrücklich, dass der Thematik Ganztagsschule durch die Landesregierung eine hohe Priorität für alle Schulformen eingeräumt wird und diese auch im Schulgesetz zur Geltung kommt.

Der Entfall der mit der Schullaufbahnempfehlung verknüpften Regelung zur sogenannten Abschulung (§ 59 (4), kann statt soll) greift ebenso eine frühere Forderung des Landeselternrates auf.

Der Landeselternrat erkennt außerdem an, dass nach langer Zeit endlich wieder eine ordnungsgemäße Verbandsanhörung mit einer Schulgesetznovelle durchgeführt wird.

„Der SLVN begrüßt ausdrücklich die auf der Basis der Beratungen des Dialogforums „Gymnasien gemeinsam stärken“ ausgearbeitete Rückkehr zu einem Abitur nach 9 Jahren an Gymnasien und nach Schulzweigen gegliederten Kooperativen Gesamtschulen. Die Erweiterung der Schulzeit wird unseres Erachtens sowohl zu Entlastungen in der Sekundarstufe I als auch – durch den Jahrgang 11 als „echter Einführungsphase“ in der Oberstufe an Gymnasien führen. Die zusätzlich zur Verfügung stehende Zeit kann neben dem Entlastungsaspekt so u.a. auch zu individuellen Fördermaßnahmen und zu zusätzlichen schulischen Angeboten genutzt werden.“

„Der DGB begrüßt des Weiteren, dass alle Schulformen beim Zugang zu den von ihnen gewünschten Ganztagsmodellen (offener, teilgebundener oder gebundener Ganztag) gleichberechtigt sind.“

Ich bin froh, dass einige dieser wichtigen Verbände heute hier sind. Herr Brandt und Frau Pooth für die GEW, Frau Naber für den SLVN, Frau Rump für den Landesschülerrat, Herr Bredehöft vom Landeselternrat, Frau Dr. Gäfgen-Track von der ev. Kirche und Frau Pavlidis von der GGG. An dieser Stelle gilt Ihnen allen unser herzlicher Dank für die positiven und trotzdem durchaus kritischen Anmerkungen, die wir gerne berücksichtigt haben!

Sie haben den Dialog und die ausführliche Anhörung genutzt und Verbesserungsvorschläge gemacht.

Aber was macht die Opposition statt politischer Sachdebatte oder Einbringung guter Vorschläge? Sie säen Misstrauen und Panik, Sie verbreiten bewusst Unwahrheiten! Sie organisieren lieber Demos, statt sich politisch einzubringen.

Sie schrecken bei Ihrem Kampf für ein selektives Schulsystem offenbar vor nichts zurück. Das ist unverantwortlich und politisch in höchstem Maße verkommen, meine sehr geehrten Damen und Herren der CDU. Sie selbst haben in Ihrer Regierungszeit eine Viertelmillion Unterschriften für das Volksbegehren für gute Schulen einfach vom Tisch gefegt mit der lapidaren Begründung, dass das Quorum nicht erreicht worden sei. Anstatt sich mit den Forderungen auseinanderzusetzen, haben Sie sie einfach schnell beiseite gewischt!

Und heute? Heute positionieren Sie sich einseitig auf Seiten einer Online-Petition mit gut 30.000 Unterschriften aus Niedersachsen, die in ihrem Kern einen selektiven und elitären Bildungsbegriff fordert. Meine Damen und Herren, wir wischen diese Petition nicht einfach beiseite, aber wir machen deutlich, dass wir in einigen Punkten ein anderes Verständnis von Bildungspolitik, vor allem aber von Gerechtigkeit in der Bildungslandschaft haben!

Wir wollen Gerechtigkeit und darum bringen wir dieses zukunftsweisende Gesetz heute auf den Weg!

Das Säen von Misstrauen und Angst offenbart, dass Ihnen ein bildungspolitisches Gesamtkonzept vollständig fehlt, sonst hätten Sie sich auf eine Fachdebatte im Ausschuss eingelassen.

Wie Opposition in verantwortungsbewusster Art und Weise gehen kann, haben wir Ihnen 2012 in der Schulgesetzberatung gezeigt.

Wir haben uns kritisch eingebracht und dafür eingesetzt, dass ein Kompromiss möglich wird zum Wohle der Schülerinnen und Schüler. Das ist verantwortungsvolles Handeln.

Wir sehen der von Ihnen bereits über die Medien geforderten namentlichen Abstimmung mit großer Gelassenheit und Freude entgegen. Die Abgeordneten der Regierungsfraktionen werden aus Überzeugung dieses Bildungschancengesetz verabschieden.